Gericht stoppt AfD-Plakate in Künzell – Streit um Wahlkampfregeln eskaliert

Carmine Weiß
Carmine Weiß
2 Min.
Ein Plakat mit fetter schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, das 'Niemand kann uns daran hindern, unser Gottgegebenes Recht auf Wahl auszuüben.' sagt.Carmine Weiß

Gericht: AfD darf in hessischer Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen - Gericht stoppt AfD-Plakate in Künzell – Streit um Wahlkampfregeln eskaliert

Ein Amtsgericht hat der rechtspopulistischen AfD untersagt, in Künzell – einer Gemeinde in Hessen – zusätzliche Wahlplakate aufzuhängen. Das Urteil erfolgte, nachdem die Partei über die zugewiesenen Standorte hinaus Plakate angebracht und die Entscheidung der Stadt gerichtlichen angefochten hatte. Der lokale AfD-Verband hat inzwischen Berufung eingelegt.

Der Streit begann, als die AfD im Kreis Fulda ihre Plakate nicht nur an den 24 offiziellen Werbeflächen, die allen Parteien zur Verfügung stehen, sondern zusätzlich an Laternenmasten anbrachte. Die Künzeller Behörden entfernten die zusätzlichen Plakate, woraufhin die AfD rechtliche Schritte einleitete. Die Partei argumentierte, 24 Standorte reichten für eine wirksame Wahlkampagne nicht aus, und beanstandete zudem, dass die genehmigten Flächen anfälliger für Beschädigungen seien.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass Wahlwerbung zwar eine wichtige Rolle in Wahlkämpfen spiele, es jedoch kein uneingeschränktes Recht auf unbegrenzte Plakatierung gebe. Es bestätigte die Entscheidung der Stadt und begründete dies mit Aspekten wie Verkehrssicherheit, der Vermeidung von Straßenvermüllung und dem Gebot der Chancengleichheit zwischen den Parteien. Die Richter hielten die zugewiesenen 24 Standorte für ausreichend, um den Wahlkampfbedürfnissen der AfD gerecht zu werden.

Die AfD hatte beantragt, die Stadt per Eilbeschluss daran zu hindern, ihre Plakate zu entfernen, und die Aufstellung weiterer Plakate zu gestatten. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab und bestätigte, dass Künzell rechtmäßig gehandelt habe. Die Partei hat den Fall nun vor das Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gebracht, wo eine endgültige Entscheidung noch aussteht.

Bis auf Weiteres bleibt der AfD-Kreisverband Fulda nur die Nutzung der ursprünglichen 24 Plakatstandorte für den Kommunalwahlkampf. Das Berufungsverfahren wird klären, ob die Partei zusätzliche Werbung anbringen darf. Vorerst gelten die Beschränkungen der Stadt für Wahlkampfmaterial weiter.

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