Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Hilma PergandeHessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Die Landesregierung Hessens hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der von Ministerpräsident Boris Rhein eingebrachte Entwurf sieht schärfere Sanktionen für bestimmte als antisemitisch eingestufte Äußerungen vor. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es die bestehenden Hassrede-Paragrafen in Deutschland ergänzen.
Ziel der Vorlage sind Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" und "Es gibt nur einen Staat: Palästina 48", die als Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingestuft werden. Der Entwurf wird am 8. Mai offiziell in den Bundesrat eingebracht – ein Datum, das an die Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands erinnert.
Nach dem Gesetzentwurf könnte die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels oder entsprechende Äußerungen bei Versammlungen mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Straftatbestand würde als neuer Absatz in § 130 des Strafgesetzbuchs aufgenommen, der bereits Volksverhetzung und Holocaustleugnung unter Strafe stellt. Ausdrücklich ausgenommen von der Verfolgung sind jedoch ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen.
Politische Forderungen nach einer Ein-Staaten-Lösung würden laut Entwurf nicht kriminalisiert. Die hessische Landesregierung begründet das Gesetz mit dem Schutz des Existenzrechts Israels als verfassungsrechtliches Prinzip. Der Ansatz ähnelt einem gescheiterten Bundesgesetz der CDU/CSU aus dem Jahr 2023, das wegen möglicher Konflikte mit der Meinungsfreiheit kritisiert worden war.
Rechtsexperten hatten zuvor gewarnt, dass ähnliche Vorhaben zu weit gehen könnten. Hessen betont jedoch, sein Entwurf stärke die rechtliche Grundlage im Kampf gegen Antisemitismus. Die Wahl des Termins für die Bundesratseinbringung – am Jahrestag der Befreiung vom Faschismus – unterstreicht die symbolische Bedeutung des Vorhabens.
Der Entwurf geht nun in den Bundesrat zur Debatte. Bei einer Verabschiedung wäre es das erste Mal, dass Deutschland die Leugnung des Existenzrechts Israels explizit unter Strafe stellt. Bisher sind solche Äußerungen nicht strafbewehrt, was aus Sicht des Landes eine Lücke darstellt, die geschlossen werden soll.
Der Gesetzentwurf bleibt eng gefasst und vermeidet weitere Einschränkungen der politischen Meinungsfreiheit. Sein Schicksal hängt davon ab, ob die Bundespolitiker die rechtlichen und verfassungsmäßigen Argumente Hessens akzeptieren.






