17 April 2026, 00:17

Sachsen-Anhalt: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht 976 Geschlechtsanpassungen ohne Bürokratie

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit einer textuellen Zusammenfassung auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht 976 Geschlechtsanpassungen ohne Bürokratie

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen das neue Verfahren genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen zu aktualisieren.

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Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und erste Daten zeigen, dass die meisten Antragstellenden erwachsen sind. Von den 976 Fällen betrafen etwa 40 Minderjährige. Der Großteil dieser jüngeren Antragstellenden wechselte den Eintrag von weiblich zu männlich.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Die Behörden beobachten die Situation genau, doch es wurden keine flächendeckenden Probleme gemeldet. In seltenen Fällen haben vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen.

Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen der Reform bewertet. Die Bilanz fällt weitgehend positiv aus. Dennoch werden nun Anpassungen diskutiert, darunter ein Vorschlag, wonach Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

In den ersten Monaten hat das neue System fast tausend Fälle bearbeitet. Die meisten Änderungen verliefen reibungslos, und es gab kaum Anzeichen für Missbrauch. Die Debatten über mögliche Nachbesserungen dauern an – im Mittelpunkt steht dabei die Balance zwischen Zugänglichkeit und Schutz vor Missbrauch.

Quelle