Rechtswissenschaftler fordert Reform: Nicht jedes Schwarzfahren gehört vor Gericht
Tilly HörleRechtswissenschaftler fordert Reform: Nicht jedes Schwarzfahren gehört vor Gericht
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat sich gegen Pläne ausgesprochen, das Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Zwar lehnt er eine vollständige Entkriminalisierung ab, doch kritisiert er, dass die aktuelle Regelung das Justizsystem unnötig belaste.
Frister räumt ein, dass nicht jeder Fall von Schwarzfahren eine strafrechtliche Verfolgung verdiene. Er unterscheidet zwischen einfachem Schwarzfahren – etwa dem Fahren ohne gültigen Fahrausweis – und schwerwiegenderen Verstößen wie dem gewaltsamen Überwinden von Zugangssperren. Seiner Meinung nach sollten nur besonders verwerfliche Handlungen tatsächlich strafrechtlich geahndet werden.
Besonders problematisch bleibt für ihn das Schwarzfahren im Fernverkehr. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall solche Verbindungen, und Frister warnt, dass hier weiterhin Strafverfolgung drohen könnte. Zudem weist er darauf hin, dass ein Viertel aller Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – ein Beleg dafür, wie sehr das Thema die Gerichte belastet.
Frister betont, dass das geltende Recht gegen ein zentrales Prinzip verstößt: Strafen sollten immer Ultima Ratio sein. Statt den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs komplett abzuschaffen, plädiert er für gezielte Reformen, um die Justiz zu entlasten. Seine Position belässt das Schwarzfahren zwar im Strafrecht, zielt aber darauf ab, überflüssige Verfahren zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht für ihn, dass die Strafen im Verhältnis zur Schwere des Vergehens stehen. Die Debatte über eine Reform des Gesetzes wird voraussichtlich anhalten.






