Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab Juli
Carmine WeißNiedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab Juli
Ein neues einheitliches Abkommen für Praxisbedarf-Arzneimittel in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neues, einheitliches Abkommen für Praxisbedarf-Arzneimittel geschlossen worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt veraltete Regelungen und zielt darauf ab, die Effizienz und Verlässlichkeit bei der Belieferung von Arztpraxen zu verbessern.
Die bisherigen Bestimmungen liefen zum 31. Dezember 2025 aus, was monatelange Verhandlungen nach sich zog. Der neue Vertrag tritt am 1. Juli in Kraft und stellt sicher, dass es keine Versorgungslücke gibt. Er umfasst Medikamente, Impfstoffe sowie Notfallreserven, die für mehrere Patient:innen genutzt werden.
Um Unterbrechungen zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni. Das Abkommen führt zudem standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Arzneimitteln ein und gleicht die Praxisversorgung an die bestehenden Apothekenstandards an.
Apotheken, die Vertragsärzt:innen mit Impfstoffen beliefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Im Mittelpunkt steht weiterhin die kostengünstige und hochwertige Bereitstellung essenzieller medizinischer Produkte.
Das neue Rahmenwerk ersetzt ein Flickwerk alter Regelungen durch ein modernes, einheitliches System. Es garantiert eine unterbrechungsfreie Versorgung und legt klare finanzielle Bedingungen für Apotheken fest. Die Änderungen treten am 1. Juli in Kraft und markieren einen Schritt hin zu mehr Standardisierung in der Gesundheitslogistik Niedersachsens.






