03 May 2026, 08:14

Bayern stellt Mahnungen für Steuer-Vorauszahlungen ein – was jetzt gilt

Alte deutsche Postkarte mit rotem Stempel und gedrucktem Text "Gesimnacks & Co. & Co." auf altem Umschlag.

Bayern stellt Mahnungen für Steuer-Vorauszahlungen ein – was jetzt gilt

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Änderungen bei der Handhabung von Steuer-Vorauszahlungen bekannt gegeben. Mit sofortiger Wirkung erhalten Steuerzahler keine Mahnungen mehr vor den Fristen. Der Schritt folgt einem deutlichen Rückgang papierbasierter Transaktionen im System.

Bisher verschickte das Amt Zahlungsscheine und Benachrichtigungen, um Steuerpflichtige an anstehende Termine zu erinnern. Da diese papiergestützten Überweisungen jedoch kaum noch genutzt werden, erklärten die Behörden, dass die Kosten für Druck und Versand nicht mehr vertretbar seien.

Stattdessen empfiehlt das Finanzamt den Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses System ermöglicht es, Zahlungen automatisch zum Fälligkeitstermin abzuwickeln. Durch den Verzicht auf manuelle Erinnerungen soll der Ablauf effizienter gestaltet werden, während gleichzeitig die pünktliche Begleichung der Steuerschulden sichergestellt wird.

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Von der Änderung betroffene Steuerzahler müssen sich nun auf eigene Aufzeichnungen oder digitale Hilfsmittel verlassen, um die Fristen im Blick zu behalten. Wer automatisierte Zahlungen bevorzugt, kann weiterhin am SEPA-Verfahren teilnehmen. Das Amt bestätigte, dass keine weiteren schriftlichen Benachrichtigungen mehr verschickt werden.

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