22 March 2026, 04:11

Hessen startet digitalen Antragsservice für Opfer von Gewalt und Menschenhandel

Balkendiagramm, das die Anzahl der Menschen zeigt, die in den Vereinigten Staaten mit Sozialversicherung (COLA) diagnostiziert wurden, begleitet von erklärendem Text.

Hessen startet digitalen Antragsservice für Opfer von Gewalt und Menschenhandel

Hessen hat ein Online-Antragssystem für die Sozialen Entschädigungsleistungen eingeführt und ist damit das zweite Bundesland, das diesen Service digital anbietet. Die neue Plattform ermöglicht es Opfern sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandels, jederzeit von zu Hause aus Unterstützung zu beantragen.

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Der Schritt folgt der früheren Einführung desselben Systems in Schleswig-Holstein und markiert einen wichtigen Fortschritt hin zu einem besseren digitalen Zugang zu Sozialleistungen.

Die digitale Antragsstellung entstand in einer gemeinsamen Initiative der Regierungspräsidiums Gießen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Sie bietet Menschen in schwierigen Lebenslagen eine schnellere und zugänglichere Möglichkeit, medizinische Behandlung, psychologische Betreuung und finanzielle Hilfen zu beantragen.

Bis März 2026 werden vier weitere Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – den Online-Service über dieselbe soziale Plattform einführen. Das System umfasst einen integrierten Leistungsfinder, der Nutzer:innen dabei unterstützt, ihre Anspruchsberechtigung für zusätzliche kommunale Hilfsangebote zu prüfen.

Die Umstellung auf digitale Anträge soll den Prozess für Hilfesuchende vereinfachen. Statt sich ausschließlich auf Papierformulare zu verlassen, können Antragstellende nun rund um die Uhr Anträge einreichen, ohne persönlich ein Amt aufsuchen zu müssen.

Die Online-Plattform ist Teil einer umfassenden Modernisierung der sozialen Unterstützung in Deutschland. Während Hessen und Schleswig-Holstein das System bereits nutzen, werden in den nächsten zwei Jahren sechs Bundesländer digitale Anträge anbieten. Die Veränderung soll Wartezeiten verkürzen und den Zugang zu Hilfsleistungen für vulnerable Gruppen erleichtern.

Quelle