Hessen reformiert 50 Jahre altes Feiertagsgesetz – Streit um Tanzverbot bleibt
Carmine WeißLand will Feiertagsgesetz reformieren - Streit um Tanzverbot - Hessen reformiert 50 Jahre altes Feiertagsgesetz – Streit um Tanzverbot bleibt
Hessens langjähriges Feiertagsgesetz steht vor der ersten großen Reform seit 1971. Die von Innenminister Roman Poseck angekündigten Änderungen sehen vor, das Tanzverbot an Karfreitag beizubehalten, könnten aber andere Einschränkungen lockern. Über die geplante Novelle gibt es bereits Streit zwischen den Parteien.
Das aktuelle Gesetz, das seit über 50 Jahren gilt, spiegelt die deutsche Tradition der "stillen Feiertage" wider, zu denen auch Karfreitag zählt. Diese Tage haben eine religiöse Bedeutung – sie erinnern an den Tod Jesu – und sollen zugleich der Besinnung sowie dem Schutz vor kommerziellen Aktivitäten dienen. Die dahinterstehenden Werte prägen bis heute kulturelle und geistige Praktiken.
FDP-Landeschef Stefan Naas drängt auf eine Lockerung des Tanzverbots und argumentiert, die Regelung sei überholt. Er schlug vor, Veranstaltungen bis in die frühen Stunden des Karfreitags zu ermöglichen. Doch der CDU-Abgeordnete Stefan Schneider hielt dagegen: Feiertage besäßen "eine besondere Würde" und sollten in ihrer bestehenden Form bewahrt bleiben.
Minister Poseck wies den FDP-Vorschlag als kurzsichtig zurück. Trotz Reformforderungen bleibt das Tanzverbot an Karfreitag bestehen. Ein Entwurf der Neuregelung wird derzeit in den Ministerien geprüft; die parlamentarische Debatte ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.
Die Reform wird das Tanzverbot zwar unangetastet lassen, könnte aber andere Bestimmungen anpassen. Der Landtag wird den Entwurf noch 2024 beraten. Die endgültige Entscheidung muss dabei Tradition und moderne Flexibilitätsansprüche in Einklang bringen.






