Hessen beschleunigt Parkausweise für Schwerbehinderte ohne Wartezeit
Hessen führt neue Regelung ein: Schnellere Parkausweise für Schwerbehinderte
Hessen hat eine neue Regelung eingeführt, um Menschen mit schweren Behinderungen den Zugang zu Parkausweisen zu erleichtern und zu beschleunigen. Durch die Änderung entfällt für Antragstellende die Wartezeit auf eine vollständige Feststellung des Behinderungsgrads – sie können den Ausweis nun bereits während des laufenden Prüfverfahrens erhalten.
Bisher war für die Ausstellung eines Parkausweises ein offizieller Bescheid über die Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt erforderlich. Dies führte oft zu Verzögerungen, insbesondere für Betroffene, die dringend auf den Ausweis angewiesen waren. Das Hessische Verkehrsministerium hat diese Hürde nun mit einem neuen Erlass abgeschafft.
Die aktualisierte Verordnung ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden, vorläufige Parkausweise auf Basis zweier Unterlagen auszustellen: einem Nachweis über die Beantragung der amtlichen Anerkennung einer Schwerbehinderung sowie einem ärztlichen Attest, das die gesundheitliche Einschränkung bestätigt. Der vorübergehende Ausweis gilt zunächst für sechs Monate und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Verkehrsministerin Mansoori betonte, dass die Maßnahme Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen helfen solle, ohne unnötige Wartezeiten näher an ihr Ziel zu parken. Die Neuregelung ist Teil der umfassenden Bemühungen Hessens, die UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des Aktionsplans des Landes umzusetzen.
Die neue Regelung beseitigt ein zentrales Hindernis für Personen, die auf die Feststellung ihrer Behinderung warten. Durch die frühere Ausstellung der Ausweise soll der Alltag für Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen erleichtert werden. Die vorläufigen Parkausweise bleiben bis zur endgültigen Entscheidung über den Schwerbehindertenstatus gültig.






