22 April 2026, 20:12

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für Meinungsfreiheit?

Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch, einer hält ein Papier in der Hand, mit verstreuten Papieren und Gegenständen auf dem Tisch und Text unten, der "Libel Hunters on the Look Out, or Daily Examiners of the Liberty of the Press" lautet.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für Meinungsfreiheit?

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, ging. Müller war unter rechtlichen Druck geraten, nachdem er Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt und dessen Interaktion mit einem umstrittenen Instagram-Post thematisiert hatte.

Um seine Verteidigung zu finanzieren, hatte eine Notfall-Spendenaktion 15.000 Euro für Müllers Anwaltskosten eingesammelt.

Der Streit begann, als Müller Anfang 2024 zwei Beiträge auf X veröffentlichte. In einem hinterfragte er, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus noch beanspruchen könne, wenn er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren. Der andere Beitrag verwies auf Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post der Gruppe Afrokratie, der ursprünglich weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnete, bevor er in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Der ÖRR-Blog griff diese Punkte später auf, woraufhin Dipama Anzeige wegen Beleidigung erstattete.

Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker vertreten, um sich gegen den Vorwurf "angeblich rassistischer Äußerungen" zu verteidigen. Er beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend und kritisierte das Justizsystem, das Beschuldigte mit hohen finanziellen Lasten konfrontiere. In Deutschland werden die Prozesskosten von Klägern oft vom Staat übernommen, während sich Angeklagte ihre Verteidigung selbst finanzieren müssen.

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Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein, da kein hinreichender Tatverdacht auf Beleidigung bestand. Müller begrüßte die Entscheidung als Erleichterung nach monatelanger Unsicherheit. Dipama hingegen verfolgt weiterhin ähnliche Beleidigungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo.

Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Konsequenzen, doch die Erfahrung hat ihn kritisch gegenüber den deutschen Beleidigungsgesetzen zurückgelassen. Die durch Crowdfunding eingesammelten 15.000 Euro decken seine Anwaltskosten, doch die grundsätzliche Debatte über Meinungsfreiheit und rechtliche Fairness bleibt bestehen. Dipamas separate Klagen gegen andere Medien sind noch nicht abgeschlossen.

Quelle