27 March 2026, 12:19

Doppelt bestellt, doppelt gezahlt: Apotheke kämpft mit 4.000-Euro-Rechnung für Krebsmedikament

Plakat mit der Aufschrift "160 Milliarden Euro die Einsparungen, die Steuerzahler durch niedrigere Verschreibungspreise durch Medicare erzielen" mit einem Logo.

Doppelt bestellt, doppelt gezahlt: Apotheke kämpft mit 4.000-Euro-Rechnung für Krebsmedikament

Eine Apotheke in Wiesbaden sieht sich unerwarteten Kosten von fast 4.000 Euro gegenüber, nachdem sie versehentlich zwei Lieferungen des Krebsmedikaments Zejula bestellt hatte. Der Fehler passierte in der Fortuna-Apotheke, als für dieselbe Patientin eine Doppeltbestellung aufgegeben wurde – was zu einem Streit mit dem Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) führte.

Ali Amiri Shamsabadi, Inhaber der Fortuna-Apotheke, bemerkte den Irrtum, nachdem er zwei separate Bestellungen für Zejula (Wirkstoff Niraparib), ein in der Onkologie eingesetztes Medikament, aufgegeben hatte. Als ihm die Dopplung auffiel, kontaktierte er GSK umgehend, um eine der Lieferungen zu stornieren. Das Unternehmen lehnte jedoch ab und berief sich auf seine Richtlinien für verschreibungspflichtige Arzneimittel – insbesondere onkologische Präparate –, die in der Regel weder zurückgegeben noch erstattet werden können.

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GSK argumentierte, das System habe die Bestellungen als zwei getrennte Transaktionen verarbeitet, was eine Rückerstattung unmöglich mache. Der Hessische Apothekerverband (HAV) bestätigte später, dass die Apotheke vertraglich zur Zahlung verpflichtet sei. Selbst als die Fortuna-Apotheke die Annahme der zweiten Lieferung verweigerte, bestand GSK auf der Begleichung der Rechnung – Shamsabadi blieb keine andere Wahl, als die zusätzlichen Kosten zu tragen.

Erst als die Apotheke die Bestätigung erhielt, dass eine der Lieferungen zurückgerufen worden war, änderte sich die Situation. Zejula zählt zwar nicht zu den umsatzstärksten Medikamenten, unterliegt jedoch strengen Handhabungsvorschriften aus Arbeitsschutzgründen, weshalb Rückgaben nur in Ausnahmefällen möglich sind.

Der Vorfall zeigt die finanziellen Risiken, denen Apotheken bei Bestellfehlern von Spezialmedikamenten ausgesetzt sind. Da GSK bei Onkologie-Präparaten keine Stornierungen zulässt, blieb Shamsabadis Apotheke keine andere Möglichkeit, als die Mehrkosten zu übernehmen – bis der Rückruf unerwartet Entlastung brachte.

Quelle