dm verklagt: Drogeriekette steht wegen Online-Apotheke vor Gericht
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat die Drogeriemarktkette dm wegen ihres Versandapotheken-Dienstes verklagt. Die vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage wirft dem Unternehmen vor, gegen Arzneimittel- und Apothekenrecht zu verstoßen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Geschäftsmodell von dm mit deutschem Recht vereinbar ist – und welche Konsequenzen dies für andere Händler hätte.
Die Behörde argumentiert, dm umgehe nationale Vorschriften, indem es Verkäufe über eine tschechische Tochtergesellschaft abwickle. Dieser Ansatz nutze eine rechtliche Grauzone aus, um rezeptfreie Medikamente online anzubieten. Nach deutschem Recht müssen Apotheken unabhängig agieren, doch die Beteiligung von dm an dem Service verstoße laut Vorwurf gegen die Eigentumsregeln.
Zudem wird in dem Verfahren die Praxis von dm infrage gestellt, klassische Drogerieartikel mit apothekenpflichtigen Produkten zu vermischen. Die Aufsichtsbehörde sieht darin einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz und eine Wettbewerbsverzerrung. Sie besteht darauf, dass für Online-Verkäufe dieselben strengen Standards gelten müssten wie für stationäre „Apotheken-Ecken“ in den Filialen.
Parallel dazu leitet die Behörde ein weiteres juristisches Verfahren gegen die Sehtests ein, die dm in seinen Filialen anbietet. Die Urteile in beiden Fällen werden entscheiden, ob solche Geschäftsmodelle künftig rechtlich zulässig – und wirtschaftlich tragfähig – bleiben.
Der Prozess hat weitreichende Folgen für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem. Er wird klären, wie die Vorschriften für den Online-Handel auf Drogerieketten und ähnliche Unternehmen anzuwenden sind. Ein Urteil könnte den Verkauf rezeptfreier Medikamente im gesamten Land neu ordnen.






