15 May 2026, 08:14

ZDK lehnt EU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung für Gebrauchtwagen strikt ab

Etikett mit dem Namen eines Automodells

ZDK lehnt EU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung für Gebrauchtwagen strikt ab

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich gegen den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Fahrzeugkennzeichnung ausgesprochen. Der Verband argumentiert, dass die geplanten Regeln für gebrauchte Elektroautos undurchführbar seien und Händler dazu bringen könnten, ältere Modelle komplett abzulehnen.

ZDK-Präsident Thomas Peckruhn forderte die Politik auf, den Ansatz zu überdenken, und warnte vor erheblichen rechtlichen und praktischen Hindernissen. Die Europäische Kommission will die Richtlinie 1999/94/EG aktualisieren und damit standardisierte Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen einführen. Erstmals sollen die Vorschriften auch für Gebrauchtfahrzeuge gelten – und nicht nur für Neuwagen.

Der ZDK hat nun ein acht Punkte umfassendes Positionspapier an die Gesetzgeber übermittelt. Darin fordert er, die Kennzeichnungspflicht auf Neuwagen zu beschränken und auf verbindliche Batteriezustandsprüfungen bei gebrauchten Elektroautos zu verzichten. Peckruhn betonte, dass viele Gebrauchtwagen nachgerüstet wurden, was die Ermittlung verlässlicher Verbrauchsangaben erschwere.

Ein zentrales Problem liegt in den unterschiedlichen Messstandards: Ältere Gebrauchtwagen wurden nach dem veralteten NEDC-Verfahren zertifiziert, während neuere Modelle den WLTP-Standard nutzen. Händlern fehlen jedoch die Mittel, um zwischen beiden Systemen umzurechnen – die Einhaltung der Vorschriften sei daher kaum möglich. Peckruhn warnte zudem, dass die zwangsweise Umsetzung dieser Anforderungen dazu führen könnte, dass Händler ältere Gebrauchtwagen gar nicht mehr anbieten.

Der Verband setzt sich für klarere Verantwortungsbereiche zwischen Herstellern, Online-Plattformen und Händlern ein. Zudem fordert er eine einheitliche Marktüberwachung in der gesamten EU, um Verwirrung und ungerechte Durchsetzungsmaßnahmen zu vermeiden.

Die Bedenken des ZDK unterstreichen die Herausforderungen, die mit der Einführung neuer Kennzeichnungsregeln für den Gebrauchtwagenmarkt verbunden sind. Ohne Anpassungen könnten Händler Schwierigkeiten haben, die Vorgaben zu erfüllen – mit der Folge, dass Käufer älterer Fahrzeuge weniger Auswahl hätten.

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Das Wirtschaftsministerium wurde aufgefordert, einzugreifen und sicherzustellen, dass die endgültigen Regelungen praxistauglich und rechtlich einwandfrei sind.

Quelle