Verwaltungsgericht bestätigt rechtmäßige AfD-Überwachung durch Verfassungsschutz
Tilly HörleVerwaltungsgericht bestätigt rechtmäßige AfD-Überwachung durch Verfassungsschutz
Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt Überwachung der AfD
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Urteil zur Observation der Partei Alternative für Deutschland (AfD) bestätigt. Wie das Gericht am Mittwoch entschied, war die Überwachung der Partei im Jahr 2022 rechtmäßig. Die Entscheidung folgt auf eine zuvor abgewiesene Beschwerde des AfD-Landesverbands im September 2025.
Das Gericht sah hinreichende Gründe dafür, die AfD als „Verdachtsfall“ einzustufen. Es stellte fest, dass konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands verfolge. In der Begründung verwies das Gericht zudem auf die Vertretung eines „völkischen Volksbegriffs“ durch die AfD sowie auf Angriffe gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden.
Zudem hob das Gericht diskriminierende Praktiken der AfD hervor. So werde zwischen deutschen Bürgern je nach Migrationshintergrund unterschiedlich behandelt. Darüber hinaus deuteten die Richter an, die Partei strebe an, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Vertreter und das politische System des Landes zu untergraben.
Bereits im September 2025 hatte das Gericht in einem Eilbeschluss eine Beschwerde des AfD-Landesverbands zurückgewiesen. Die aktuelle Entscheidung unterstreicht erneut die Rechtmäßigkeit der Einstufung und Observation der Partei.
Das Hessische Innenministerium und die zuständigen Behörden waren nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Überwachungsmaßnahmen zu informieren. Die AfD bleibt weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Urteile bestätigen damit die rechtliche Grundlage für die weitere Überwachung der Parteiaktivitäten.






