Rüsselsheim passt Grundsteuer-Hebesätze vor der Reform 2025 an
Rüsselsheim am Main bereitet Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze vor 2025-Reform vor
Der Stadtrat von Rüsselsheim am Main wird am 12. Dezember über neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B abstimmen. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Steuereinnahmen trotz der aktualisierten Grundsteuergesetze in Hessen stabil bleiben.
Hintergrund der Reform ist das bundesweite Grundsteuer-Modernisierungsgesetz, das die Kommunen verpflichtet, ihre Grundstücksbewertungen anzupassen. Bis April 2026 hatten benachbarte hessische Städte wie Kassel, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach ihre Bemessungsgrundlagen bereits um 5 bis 15 Prozent erhöht. So stieg in Kassel die Grundsteuer A um 8,2 Prozent und die Grundsteuer B um 4,7 Prozent, während Wiesbaden die Sätze um 12,1 bzw. 6,3 Prozent anhob.
Nun steht der Stadtrat vor der Entscheidung, ob er für die Grundsteuer B den vom Land empfohlenen Hebesatz von 830 Prozent übernimmt oder ihn auf 900 Prozent anhebt, um die Einnahmenneutralität zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Hebesatz für die Grundsteuer A von 680 auf 650 Prozent sinken. Eine Beschlussfassung muss bis zum 1. Januar erfolgen, damit die Steuererhebung nach den neuen Regeln beginnen kann.
Die Stadtverwaltung plant, die bewerteten Grundstückswerte Anfang 2025 zu überprüfen. Falls nötig, werden rückwirkende Korrekturen vorgenommen, um Ungereimtheiten auszugleichen. Die endgültige Entscheidung über die Hebesätze liegt beim Stadtrat. Nach der Verabschiedung tritt die neue Satzung am 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel der Anpassungen ist es, das Grundsteueraufkommen der Stadt zu sichern, ohne die Gesamtbelastung für die Bürger zu erhöhen.






