10 May 2026, 16:10

Reform des Familienrechts: Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Reform des Familienrechts: Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt geplant

Justizministerium plant Reform des Familienrechts zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das deutsche Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dem Entwurf zufolge könnten Gerichte gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, die Änderungen würden bestehende Schutzlücken schließen.

Das geplante Gesetz soll Richtern die Möglichkeit geben, vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen. Behörden weisen jedoch darauf hin, dass solche Maßnahmen nur dann greifen würden, wenn sie notwendig sind, um weitere Schäden zu verhindern.

Ziel der Reform sind Fälle, in denen ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. Gerichte müssten jede Situation einzeln prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsgefahr der Taten bewerten. Ein Kontaktverbot würde nur dann ausgesprochen, wenn die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht und mildere Auflagen keinen ausreichenden Schutz bieten.

In weniger schweren Fällen könnten Richter auch weniger weitreichende Maßnahmen anordnen – etwa begleitete Besuche statt eines vollständigen Kontaktsverbots. Das Ministerium lehnt automatische Ausschlüsse ab und bezeichnet die Trennung eines Kindes von einem Elternteil als schweren Eingriff, der sorgfältig begründet werden müsse.

Der Vorschlag ist Teil umfassender Änderungen im Familienrecht. Er anerkennt, dass Kinder selbst dann schwerwiegende seelische Schäden davontragen, wenn sie nicht unmittelbar Opfer der Gewalt werden. Die Behörden kritisieren, dass das aktuelle System die weiteren Folgen häuslicher Gewalt für Familien oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Sollte die Reform verabschiedet werden, erhielten Familiengerichte klarere Befugnisse, den Umgang gewalttätiger Eltern mit ihren Kindern einzuschränken. Richter müssten dabei das Schutzbedürfnis des Kindes gegen dessen Recht auf familiäre Bindungen abwägen. Das Ministerium erwartet, dass die strengeren Regeln das Risiko für Opfer verringern, während gleichzeitig faire und verhältnismäßige Entscheidungen gewährleistet bleiben.

Quelle