02 April 2026, 08:13

Pater M. wegen Missbrauchs auf dem Oktoberfest zu Haft verurteilt

Ein altes Buch mit dem Titel "The Book of Common Prayer and Administration of the Sacraments, Rites and Ceremonies of the Church of England" liegt aufgeschlagen auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Pater M. wegen Missbrauchs auf dem Oktoberfest zu Haft verurteilt

Ein katholischer Priester, bekannt als Pater M., ist wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel am 1. April 2026 vom Landgericht München nach Vorfällen im Zusammenhang mit dem Oktoberfest. Das Erzbistum Freiburg hat inzwischen eingeräumt, Versäumnisse bei der früheren Aufdeckung der Straftaten begangen zu haben.

Die Missbrauchsfälle sollen sich ereignet haben, als Pater M. in der Seelsorgeeinheit Todtmoos tätig war. Lokale Kirchenvertreter und die Diözese zeigten sich erschüttert und kündigten an, die Schutzmaßnahmen zu verstärken. Die Pastoralgemeinde Todtmoos veröffentlichte eine öffentliche Erklärung, in der sie tiefes Bedauern über die Vorwürfe äußerte. Sie bestätigte die volle Zusammenarbeit mit den Ermittlern und setzte Pater M. umgehend vom Dienst aus. Noch vor dem Urteil hatte die Gemeinde bereits Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch ergriffen, darunter verpflichtende Hintergrundüberprüfungen für Kleriker, regelmäßige Präventionsschulungen für Mitarbeiter seit 2010 sowie ein vertrauliches Meldesystem in Übereinstimmung mit den diözesanen Richtlinien.

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Das Erzbistum Freiburg bezeichnete das Gerichtsurteil als einen entscheidenden Moment bei der Aufarbeitung der Verbrechen. Es räumte eine Mitverantwortung dafür ein, dass die Taten unentdeckt blieben, und betonte die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Aufsichtspflichtverletzungen. Den Überlebenden wurde für ihren Mut, sich zu äußern, Anerkennung gezollt, und sie wurden aufgefordert, Unterstützung bei unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Künftig sollen alle Missbrauchsvorwürfe sowohl zivil- als auch kirchenrechtlich untersucht werden, wie das Erzbistum mitteilte. Es bekräftigte sein Engagement für Prävention, Intervention und Rechenschaftspflicht und forderte strengere Schutzmaßnahmen auf allen Ebenen der Diözese.

Pater M. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verbüßen. Das Erzbistum kündigte an, eigene Versäumnisse zu analysieren und gleichzeitig die Unterstützung für die Betroffenen zu verstärken. Unterdessen setzt die Gemeinde Todtmoos weiterhin strengere Missbrauchspräventionsprotokolle um, um weitere Fälle zu verhindern.

Quelle