Neue Steuerregel: 75-Prozent-Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Tilly HörleNeue Steuerregel: 75-Prozent-Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Neue Steuerregel ermöglicht höhere Abschreibung für Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen einen Großteil der Kosten für Elektro-Dienstwagen bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Änderung tritt zwar an diesem Stichtag in Kraft, gilt jedoch nur für bestimmte Käufe und Leasingverträge. Firmen müssen die genauen Bedingungen kennen, um von der Förderung zu profitieren.
75 Prozent Abschreibung im ersten Jahr – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Unternehmen, die Elektro-Dienstwagen erwerben, 75 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr als Betriebsausgabe geltend machen. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent.
Die meisten Leasingverträge berechtigen jedoch nicht zu dieser Sonderabschreibung. Eine Ausnahme bilden Vollamortisations-Leasingverträge, bei denen die Raten die vollständigen Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung abdecken und das Auto in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen wird. Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Unternehmen das Fahrzeug entweder übernehmen oder verkaufen.
Ziel: Anreiz für Elektro-Flotten – aber nur für Neuverträge ab Juli 2025 Die Regelung soll Investitionen in elektrische Fuhrparks fördern. Vorteilhaft ist sie jedoch nur für Unternehmen, die Fahrzeuge nach dem Stichtag kaufen oder einen qualifizierten Leasingvertrag abschließen.
Steuerlicher Vorteil – aber nicht für alle Die neue Abschreibungsmethode bietet Unternehmen eine erhebliche Sofortentlastung bei Elektro-Dienstwagen. Voraussetzung ist jedoch der Kauf oder ein Vollamortisations-Leasing. Bei klassischen Leasingmodellen entfällt dieser finanzielle Vorteil.






