Neue Pflicht für Online-Unternehmen: Kündigungsbutton ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Unternehmen. Firmen müssen auf ihren Websites nun einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ für die Vertragsbeendigung einrichten. Die Änderung betrifft alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich gehandhabt wird. In Deutschland muss der Button leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Zudem darf der Kündigungsprozess nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags.
Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, beispielsweise per E-Mail. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich diese Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Regelung gilt nicht für Verträge, die vor dem 19. Juni abgeschlossen wurden. In anderen EU-Ländern greift die Button-Pflicht erst, sobald die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.
Der neue Kündigungsbutton ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Für Verbraucher bedeutet die Neuerung ein einfacheres und transparenteres Kündigungsverfahren.






