Neue Hartz-IV-Regeln: Totalentzug der Leistungen ab 1. Juli 2023 möglich
Esther SchülerNeue Hartz-IV-Regeln: Totalentzug der Leistungen ab 1. Juli 2023 möglich
Deutschlands neues Grundsicherungssystem tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Reform führt strengere Regeln ein, darunter ausgeweitete Sanktionen, die Leistungsbeziehern bei versäumten Terminen im Jobcenter die vollständige Streichung ihrer Bezüge drohen lässt. Kritiker halten die Änderungen für ungerecht und warnen vor den Folgen für besonders schutzbedürftige Familien.
Die Bundesregierung rechtfertigt die Neuerungen mit dem „Erreichbarkeits“-Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie stützt sich dabei auf ein juristisches Konzept, die sogenannte „Nichterreichbarkeitsvermutung“. Zudem wird das Prinzip der „Vermittlungsvorrangigkeit“ wiederbelebt, das die schnelle Arbeitsvermittlung über Qualifizierungsmaßnahmen stellt.
Künftig kann das dreimalige Nichterscheinen im Jobcenter zum vollständigen Entzug der Leistungen führen – inklusive der Übernahme der Wohnkosten. Die prominente Kritikerin Helena Steinhaus bezeichnet dies als verfassungswidrig und warnt, dass vor allem ohnehin schon benachteiligte Menschen betroffen sein werden.
Die Regierung betont, die verschärften Sanktionen richteten sich ausschließlich gegen „Arbeitsunwillige“. Steinhaus widerspricht: Die Maßnahmen träfen die Falschen. Ihre Organisation kündigt an, gegen die Regelungen zu klagen – auch wenn frühere Verfahren bis zu 17 Jahre bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerten.
Steinhaus verweist zudem auf weitere Problembereiche: Die Drohung mit Totalentzug könnte Arbeitnehmer davon abhalten, nach besseren Löhnen zu streben oder schlecht bezahlte Jobs zu kündigen. Zudem trifft jede dritte Sanktion indirekt Kinder, da Familien riskieren, ihr gesamtes Einkommen zu verlieren.
Das neue Grundsicherungssystem startet am 1. Juli 2023. Es sieht mehr Sanktionen vor und setzt auf eine beschleunigte Arbeitsvermittlung. Mit Klagen ist zu rechnen, doch eine Klärung könnte Jahre dauern.






