Neue Baustandards: Wie der Gebäudetyp E Wohnungsbau günstiger machen soll
Tilly HörleNeue Baustandards: Wie der Gebäudetyp E Wohnungsbau günstiger machen soll
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat vereinfachte Baustandards vorgeschlagen, um die Baukosten zu senken und den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu verringern. Der Plan umfasst einen neuen „Gebäudetyp E“-Vertrag, der es Bauträgern und Käufern ermöglichen würde, rechtlich auf nicht essentielle Ausstattungsmerkmale zu verzichten.
Der NKR berät die Bundesregierung bei der Ausarbeitung des Gebäudetyp-E-Gesetzes. Laut Vorschlag würde ein „Grundstandard“ zur Standardoption für Neubauten werden. Abweichungen von dieser Basis wären nur zulässig, wenn sie höhere Qualitätsanforderungen erfüllen.
Bauträger und Bauunternehmen könnten dann zwischen drei Stufen wählen: Basis-, Mittelklasse- oder Premiumstandards. Diese Flexibilität soll unnötige Ausgaben reduzieren, ohne Sicherheit und Funktionalität zu beeinträchtigen. Das Bundesjustizministerium wird voraussichtlich in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf für das neue Gesetz vorlegen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben bereits die zentralen Punkte für den Gebäudetyp-E-Vertrag skizziert. Die Vereinbarung würde es den Vertragsparteien ermöglichen, rechtlich auf bestimmte nicht zwingende Standards zu verzichten und so den Bauprozess zu beschleunigen.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Baukosten durch mehr Flexibilität bei den Baustandards zu senken. Sollte das Gebäudetyp-E-Gesetz verabschiedet werden, hätten Bauträger klarere Optionen, während gleichzeitig sichergestellt wäre, dass Aufwertungen gegenüber dem Basismodell die Qualität verbessern. Der Gesetzentwurf soll in Kürze veröffentlicht werden und markiert damit den nächsten Schritt im Prozess.






