Kunsthändler Subhash Kapoor wegen Millionenraubs an Antiquitäten verurteilt
Hilma PergandeKunsthändler Subhash Kapoor wegen Millionenraubs an Antiquitäten verurteilt
Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit hat mit der Verurteilung des Kunsthändlers Subhash Kapoor in Indien ein Ende gefunden. Der 74-Jährige wurde schuldig gesprochen, Antiquitäten im Wert von Millionen gestohlen und geschmuggelt zu haben. Sein Fall hat weltweit Aufmerksamkeit auf den illegalen Handel mit Kulturgütern gelenkt.
Kapoors Probleme begannen Anfang der 2000er-Jahre, als die Behörden erstmals seinen Verdacht auf Beteiligung am Handel mit geraubten Artefakten äußerten. Jahre lang betrieb er Art of the Past, eine exklusive Galerie in New Yorks Upper East Side. Spätere Ermittlungen ergaben, dass über 2.500 gestohlene Objekte im Wert von mehr als 143 Millionen US-Dollar durch seine Hände gegangen waren.
2011 wurde er am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die deutsche Polizei nahm ihn in Gewahrsam, bevor er nach Indien ausgeliefert wurde, um sich dort vor Gericht zu verantworten. Die Anklage warf ihm vor, den Diebstahl unschätzbar wertvoller Götterstatuen organisiert zu haben, darunter auch solche aus dem Varadharaja-Perumal-Tempel in Kanchipuram. Nach einem über zehn Jahre dauernden Prozess verurteilte ihn vergangene Woche ein indisches Gericht.
Unterdessen erstrecken sich die Bemühungen um die Rückführung der gestohlenen Artefakte über mehrere Kontinente. Bis Anfang 2024 wurden etwa 1.000 Stücke an Länder wie Indien, Pakistan, Nepal und Kambodscha zurückgegeben. Andere befinden sich noch in US-Gewahrsam oder sind in laufende Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Das Ausmaß der Operation unterstreicht die Herausforderungen bei der Rückführung geraubter Kulturgüter.
Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf das größere Problem des Antiquitätenhandels, einer undurchsichtigen Branche mit einem jährlichen Umsatz in Milliardenhöhe. Ein Bericht der Standard Chartered Bank aus dem Jahr 2018 schätzte den globalen Wert dieses Marktes auf einen Bereich im zweistelligen Milliardenbereich. Besonders die Plünderung aus Kriegsgebieten gilt gemäß der Haager Konvention von 1954 als Kriegsverbrechen.
Mit dem Abschluss des indischen Verfahrens droht Kapoor nun die Auslieferung in die USA, wo ebenfalls Anklage gegen ihn erhoben wurde. Die Rückgabe von über 1.000 Artefakten markiert zwar einen Fortschritt, doch viele weitere harren noch der Bergung. Der Fall erinnert daran, dass der Kampf gegen den illegalen Handel mit kulturellem Erbe weiterhin andauert.






