10 May 2026, 06:11

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor

Altes französisches Rechtsdokument mit dem Titel 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungsurteile enthält, mit vergilbtem Papier und geschwungener Schrift.

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Mit dem Vorstoß sollen Morde, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, klar als solche definiert und konsequent als Mord – nicht als Totschlag – verfolgt werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder kontrollierendem Verhalten bereits als Mord gewertet werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit der milderen Anklage wegen Totschlags, was geringere Haftstrafen und eine garantierte Entlassung zur Folge hat.

Hubigs Entwurf zielt darauf ab, den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Tatmotive zu erweitern. Demnach würde eine Tötung allein wegen des Geschlechts des Opfers – etwa weil es sich um eine Frau handelt – automatisch als Mord gelten. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Änderung Rechtsunsicherheiten in der Strafverfolgung beseitigt und härtere Urteile für solche Straftaten ermöglicht.

Während ein Mordurteil in Deutschland lebenslange Haft zulässt, sehen Totschlagsdelikte begrenzte Freiheitsstrafen mit späterer Entlassung vor. Die Reform soll diese Lücke schließen und Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt zu klarer Gerechtigkeit verhelfen.

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Bei Annahme würde die Neuregelung die strafrechtliche Bewertung von geschlechterbasierten Tötungen in Deutschland grundlegend ändern: Täter müssten dann mit deutlich höheren Strafen rechnen, die der Schwere eines Mordes entsprechen. Der Gesetzentwurf muss nun weitere parlamentarische Beratungen durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.

Quelle