Hessen sucht Vorbilder: 17.000 Euro für innovativen Tierschutz in der Landwirtschaft
Esther SchülerHessen sucht Vorbilder: 17.000 Euro für innovativen Tierschutz in der Landwirtschaft
Hessisches Agrarministerium startet Bewerbungsphase für den Jahrespreis „Tierschutz in der Landwirtschaft“
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft ruft Landwirtinnen und Landwirte sowie Agrarbetriebe in ganz Hessen auf, sich bis zum 1. September 2026 mit ihren Projekten für den jährlichen Preis „Tierschutz in der Landwirtschaft“ zu bewerben. Insgesamt stehen 17.000 Euro an Preisgeldern zur Verfügung, um Initiativen zu fördern, die besonders hohe Standards in der Tierhaltung setzen.
Ausgezeichnet werden praxisnahe Beispiele für herausragenden Tierschutz, die als Vorbild für andere Betriebe dienen können. Zu den bisherigen Preisträgern zählen etwa ein Milchviehbetrieb mit geräumigen, gut belüfteten Ställen sowie ein Schweinemastbetrieb, der nach dem „Pigport“-Modell arbeitet – mit Stroheinstreu und Auslauf im Freien. Ein weiteres prämiertes Projekt kombinierte die Weidehaltung von Charolais-Rindern mit betriebsnaher Schlachtung unter besonders tierfreundlichen Bedingungen.
Bewerben können sich Vorhaben von innovativen Managementmethoden bis hin zu baulichen Maßnahmen, die den Tierschutz verbessern. Auch Projekte zum Erhalt seltener Nutztierrassen oder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Tierschutzthemen sind willkommen. Voraussetzung ist, dass die Einwilligung aller in den Unterlagen abgebildeten Personen vorliegt.
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Themenseite Tierschutz des Ministeriums zum Download bereit. Das Preisgeld, das auf mehrere Gewinner aufgeteilt werden kann, darf für laufende Kosten oder die Erweiterung bestehender Initiativen verwendet werden.
Ziel des Preises ist es, Betriebe auszuzeichnen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Die ausgezeichneten Bewerber erhalten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern sollen auch andere Hofbetriebe zu mehr Tierwohl motivieren. Einsendeschluss bleibt der 1. September 2026.






