Hessen schafft bundesweit erstes Ombudsbüro für Kinder- und Jugendrechte
Hilma PergandeHessen schafft bundesweit erstes Ombudsbüro für Kinder- und Jugendrechte
Hessen ist das erste deutsche Bundesland, das ein voll finanziertes Ombudsbüro für Kinder- und Jugendrechte auf Grundlage des Bundesrechts eingerichtet hat. Dieser Schritt folgt einer Verordnung aus dem Jahr 2021, die die Länder verpflichtet, solche Stellen einzurichten – mit Hessen als Vorreiter. Seit 2023 bietet die Einrichtung in Frankfurt unabhängige Beratung für Familien und junge Menschen in Konflikten mit Trägern der Jugendhilfe an.
Die Grundlagen für das hessische Ombudsbüro wurden bereits 2012 mit der Gründung des Vereins Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte gelegt. Ursprünglich als Beratungsdienst in Frankfurt aktiv, erhielt es 2022 offizielle Landesförderung und wird seit dem folgenden Jahr vollständig finanziert.
Die Stelle bietet heute vertrauliche, fachkundige Unterstützung durch sowohl hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch geschulte Ehrenamtliche. Ihre Arbeit beschränkt sich nicht auf die Lösung individueller Konflikte, sondern trägt auch zur Verbesserung des Jugendhilfesystems bei, indem sie strukturelle Probleme aufdeckt.
Bis 2027 plant das Ministerium eine weitere Ausweitung der Dienstleistungen nach einem strukturierten Umsetzungskonzept. Zudem läuft die rechtliche Verankerung: Überarbeitungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes sollen die Rolle der Ombudsstelle neben Jugendämtern und freien Trägern formal festschreiben. Sozialministerin Heike Hofmann betont, dass die Einrichtung Familien und jungen Menschen eine stärkere Stimme in Entscheidungsprozessen der Jugendhilfe verleiht.
Stand März 2026 bleibt Hessen das einzige Bundesland, das eine solche Stelle auf Basis der Bundesverordnung von 2021 eingerichtet hat.
Das Ombudsbüro fungiert mittlerweile als zentrale Anlaufstelle für junge Menschen und Familien in Streitfällen rund um die Jugendhilfe. Durch seine gesetzliche Verankerung und staatliche Absicherung ist es langfristig gesichert, während seine Beratungsarbeit weiterhin politische Verbesserungen anstoßen wird. Kein anderes Bundesland hat das hessische Modell bisher im gleichen rechtlichen Rahmen übernommen.






