23 May 2026, 22:12

Hessen entlastet 62.000 Unternehmen nach Corona-Hilfen-Sperre mit 57 Millionen Euro

Bundesland hält Versprechen und entlastet Unternehmen

Hessen entlastet 62.000 Unternehmen nach Corona-Hilfen-Sperre mit 57 Millionen Euro

Hessen führt neue Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Notfallhilfe-Sperre betroffene Unternehmen ein

Die Neuregelungen sollen die finanzielle Belastung für anspruchsberechtigte Betriebe verringern, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Unternehmen, die zu Unrecht Fördergelder erhalten haben, diese zurückzahlen müssen.

Die überarbeiteten Richtlinien ermöglichen eine präzisere Bewertung der wirtschaftlichen Lage jedes Unternehmens. Wie Kaweh Mansoori, Hessens Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident, betont, soll dieser Ansatz gezielt denen helfen, die tatsächlich Unterstützung benötigen.

Von den Anpassungen profitieren rund 62.000 noch nicht abgeschlossene Fälle, wobei die Gesamtentlastung etwa 57 Millionen Euro beträgt. Weitere 3.262 Fälle, in denen sich Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I überschneiden, erhalten rund 9 Millionen Euro an Unterstützung. Das Land übernimmt dabei etwa 20 Millionen Euro an entgangenen Einnahmen, während der Bund seinen Anteil ausgleicht.

Der Regierungspräsidium (RP) wird alle betroffenen Unternehmen über die Neuerungen informieren. Ein vom RP Kassel betriebenes Mini-Portal zur Dateneingabe steht Antragstellern bereits zur Verfügung. Unternehmen, die Hilfen ohne berechtigten Grund oder in böser Absicht beantragt haben, müssen die Gelder jedoch weiterhin zurückerstatten.

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Die neuen Maßnahmen betreffen zudem etwa 1.100 laufende Rechtsstreitigkeiten. Kleine Betriebe und besonders gefährdete Unternehmen erhalten insgesamt rund 66 Millionen Euro an Entlastungen.

Die aktualisierten Vorschriften bringen tausenden hessischen Unternehmen finanzielle Erleichterung. Anspruchsberechtigte Firmen können mit geringeren Rückforderungsansprüchen rechnen, während bei Missbrauch der Hilfen Rückzahlungen eingeleitet werden. Die Kosten für die entgangenen Einnahmen tragen Land und Bund gemeinsam.

Quelle