Gericht stoppt Linke: Beleidigung gegen AfD-Politiker verboten
Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung zu wiederholen. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit mit 13 AfD-Abgeordneten, die geltend machten, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein. Der Konflikt hatte seinen Ursprung in einer Anschuldigung im Landtag im April des vergangenen Jahres.
Auslöser des Streits war der Vorwurf des Linken-Politikers Dirk Bruhn, AfD-Abgeordnete hätten während einer Sitzung im April 2025 seine Parkinson-Symptome verspottet. Die Linke veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde – woraufhin die AfD-Politiker eine einstweilige Verfügung beantragten.
Das Oberlandesgericht Rostock gab den Klägern teilweise recht. Es untersagte der Linken, die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ erneut zu verbreiten, wies jedoch den Rest des Antrags zurück. Die Richter urteilten, dass Politiker scharfe Kritik zwar hinnehmen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen.
Zudem sah das Gericht es als nicht bewiesen an, dass AfD-Mitglieder Bruhns Symptome nachgeahmt hätten. Als Begründung führte es fehlende Zeugen an und äußerte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anschuldigung. Folglich wurden die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten durch die umstrittenen Äußerungen rechtswidrig verletzt.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linken vor, „falsche Behauptungen“ verbreitet zu haben, um Rufschädigung zu betreiben.
Das Urteil beschränkt die Linke darin, bestimmte Vorwürfe gegen die AfD-Politiker zu wiederholen. Gleichzeitig setzt es Grenzen, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie rechtswidrig wird. Der Fall zeigt die Spannung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor persönlichen Angriffen in öffentlichen Debatten auf.






