Gericht stoppt Hertz-Gebühren für Verkehrsstrafen – Präzedenzfall für Europa
Carmine WeißGericht stoppt Hertz-Gebühren für Verkehrsstrafen – Präzedenzfall für Europa
Ein deutsches Gericht hat gegen den Autovermieter Hertz wegen der Bearbeitungsgebühren für Verkehrsstrafen entschieden. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte dem Unternehmen, pauschal 40 Euro Bearbeitungsgebühr für Park- und Verkehrsverstöße zu erheben. Die Entscheidung folgt einer Beschwerde des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).
Das Urteil betrifft Mietwagen in Barcelona, wo die Vertragsbedingungen von Hertz als unangemessen eingestuft wurden. Zudem schafft es einen Präzedenzfall für Autovermietungen in ganz Deutschland und Europa. Das Gericht stellte fest, dass die Online-Mietverträge von Hertz eine unwirksame Klausel enthielten. Kunden, die in Barcelona Fahrzeuge mieteten, konnten die 40-Euro-Gebühr nicht anfechten, obwohl diese nicht den tatsächlichen Bearbeitungskosten entsprach. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass seine deutsche Niederlassung nur Inlandsvermietungen abwickle, während eine separate spanische Tochtergesellschaft für Buchungen in Barcelona zuständig sei.
Hertz hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt, sodass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. In einem ähnlichen, aber eigenständigen Fall bestätigte das Landgericht München eine vergleichbare Klausel in den Mietverträgen von Sixt. Auch dieses Urteil wird angefochten, nachdem der vzbv Widerspruch eingelegt hatte.
Die Juristin Kerstin Hoppe vom vzbv riet Kunden, umstrittene Strafgebühren vorerst zu begleichen. Sie warnte, dass eine Zahlungsverweigerung zu weiteren Komplikationen führen könne – selbst wenn die Gebühren ungerechtfertigt erscheinen.
Die Entscheidung des Frankfurter Gerichts verhindert, dass Hertz die 40-Euro-Gebühr automatisch erhebt. Das Unternehmen muss nun seine Vertragsbedingungen für Mietwagen in Barcelona und möglicherweise an anderen Standorten anpassen. Der Fall wartet nun auf ein endgültiges Urteil, während der parallele Rechtsstreit mit Sixt im Berufungsverfahren weitergeht.






