EU stoppt unzulässige Ryanair-Subventionen: Deutschland muss Millionen zurückfordern
Carmine WeißEU stoppt unzulässige Ryanair-Subventionen: Deutschland muss Millionen zurückfordern
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass drei deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und des Flughafens Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen haben. Dazu gehörten Ausbildungszuschüsse, Marketingvereinbarungen und eine Grundstücksübertragung. Deutschland muss nun die betreffenden Gelder zurückfordern, um den Wettbewerb wiederherzustellen.
Insgesamt prüfte die Kommission sechs Maßnahmen – zwei betrafen den Flughafen Frankfurt-Hahn, vier waren mit Ryanair verbunden. Alle wurden als unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln eingestuft, da sie weder marktkonform waren noch durch die von Deutschland vorgebrachten Begründungen gerechtfertigt werden konnten.
Zu den Verstößen zählten unter anderem Ausbildungsförderungen sowie zwei Marketingabkommen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair, die dem Unternehmen unzulässige Wettbewerbsvorteile verschafften. Zudem wurde ein Grundstück ohne Gegenleistung an den Flughafen Frankfurt-Hahn zurückübertragen – auch dies verstieß gegen die Vorschriften.
Als Konsequenz muss Deutschland von Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern. Vom Flughafen Frankfurt-Hahn sind weitere 1,25 Millionen Euro plus Zinsen einzuziehen. Die Rückforderung dieser Gelder soll die durch die unzulässigen Beihilfen verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigen. Nach den EU-Beihilferegeln werden keine zusätzlichen Strafen verhängt. Sobald die Beträge zurückgezahlt sind, verlieren die Begünstigten ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern, und die Marktbedingungen werden wieder fair gestaltet.






