EU-Kommission greift im Lufthansa-Condor-Streit um Frankfurt–New York ein
Tilly HörleEU-Kommission greift im Lufthansa-Condor-Streit um Frankfurt–New York ein
Die Europäische Kommission hat sich eingeschaltet, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auf der Strecke Frankfurt–New York auszuräumen. Sie hat gegen die Lufthansa eine ergänzende Stellungnahme zu Einwänden (Supplementary Statement of Objections) wegen der Handhabung des Zubringerverkehrs für Condor am Frankfurter Flughafen vorgelegt. Der Schritt erfolgt, während die Aufsichtsbehörden über vorläufige Maßnahmen nachdenken, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Entscheidung der Lufthansa aus dem Jahr 2020, die sogenannten Special Prorate Agreements (SPAs) mit Condor zu kündigen. Diese Vereinbarungen hatten es Condor ermöglicht, Passagiere über das Streckennetz der Lufthansa umzuleiten und so den eigenen Frankfurt-New-York-Service zu stützen. Ohne sie ist die nachhaltige Betriebsfähigkeit Condors auf dieser Route nun gefährdet.
Seit Condor 2021 Direktflüge auf der Strecke aufgenommen hatte, verschärfte sich der Wettbewerb. Die Airline gewann Marktanteile durch günstigere Tarife, was die Lufthansa zu Preisanpassungen und Kapazitätserweiterungen zwang. Dies führte zwar zu höheren Passagierzahlen, drückte jedoch bis 2025 die Gewinnmargen der etablierten Fluggesellschaften. Vorläufige Erkenntnisse der Kommission deuten darauf hin, dass das transatlantische Joint Venture "A++" – an dem Lufthansa, United Airlines und Air Canada beteiligt sind – den Wettbewerb auf dieser wichtigen Verbindung eingeschränkt hat.
Die Ermittlungen stützen sich auf Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und/oder Artikel 53 des EWR-Abkommens. Um schweren und irreparablen Schaden für den Wettbewerb zu verhindern, plant die Kommission, die Lufthansa anzuweisen, Condor den Zugang zum Zubringerverkehr unter den im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen wiederherzustellen. Vorläufige Maßnahmen können verhängt werden, wenn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nachgewiesen sind und ein dringender Schutzbedarf besteht.
Ein fester Zeitplan für den Abschluss des Kartellverfahrens existiert nicht, da dessen Dauer von mehreren Faktoren abhängt.
Ziel des Eingreifens der Kommission ist es, fairen Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York wiederherzustellen. Sollten die vorläufigen Maßnahmen umgesetzt werden, müsste die Lufthansa Condor den Zugang zum Zubringerverkehr zu den bisherigen Konditionen zurückgewähren. Die Entscheidung wird darüber entscheiden, ob Condor die Strecke auch künftig nachhaltig bedienen kann.






