Einigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
Tilly HörleEinigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
Bund und Länder einig: Arbeitgeberanteil zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt ab 2028 um einen Prozentpunkt
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Bundesregierung und die 16 Bundesländer darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung sichert 600 Millionen Euro zur Schließung einer Finanzierungslücke im System. Wie Finanzbeamte bestätigten, werden die Länder eine zentrale Rolle bei der Kostendeckung übernehmen.
Zunächst waren die Gespräche ins Stocken geraten, nachdem der Bund vorgeschlagen hatte, die Länderanteile an den Steuereinnahmen anzupassen, um die Senkung der Lohnnebenkosten zu finanzieren. Dieser Ansatz stieß bei den Länderchefs auf massiven Widerstand.
Der Durchbruch gelang, als die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl, bekanntgab, dass die Deckung der 600-Millionen-Lücke gelungen sei. Die Länder erklärten sich bereit, ein Drittel des jährlichen Fehlbetrags von 200 Millionen Euro zu übernehmen, der durch die Beitragssenkung entsteht. Zum Paket gehören zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds Resilience and Recovery Facility – eine Forderung, die die Länder seit Langem erhoben hatten.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich sowohl Länder als auch Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen werden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist befristet und auf das Jahr 2028 beschränkt; eine umfassende Überprüfung ist im Rahmen der nächsten Länderfinanzausgleichsverhandlungen ab 2029 vorgesehen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 sinken. Die Länder übernehmen einen Teil der entstehenden Lücke, während EU-Mittel zusätzliche Deckungsbedarfe abfedern. Die Regelung soll im Zuge der breiten Haushaltsverhandlungen 2029 neu bewertet werden.






