Brandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr – Streit um politische Bildung
Esther SchülerBrandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr – Streit um politische Bildung
Brandenburgs Bildungsministerium und die Bundeswehr unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der politischen Bildung
Das Brandenburgische Bildungsministerium und die Bundeswehr haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die Bildungsarbeit an Schulen zu intensivieren. Die Vereinbarung schafft einen strukturierten Rahmen für die langfristige Zusammenarbeit beider Institutionen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, kritisches Denken zu entwickeln und staatliche Verantwortungsbereiche zu verstehen.
Im Rahmen der Vereinbarung können Jugendoffiziere der Bundeswehr auf Einladung als externe Referentinnen und Referenten in den Unterricht kommen. Ihr Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis der Schulen und muss sich am bestehenden Lehrplan orientieren. Die Offiziere werden mit den Schülerinnen und Schülern über deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, globales Krisenmanagement sowie nationale und europäische Sicherheitsinteressen diskutieren.
Die Jugendoffiziere treten dabei als Gesprächspartner auf, nicht als Lehrkräfte. Sie sind verpflichtet, sich am Beutelsbacher Konsens zu orientieren, der Indoktrination verbietet und eine ausgewogene Darstellungsweise sicherstellt. Oberst Nikolas Scholtka, Kommandeur des Landeskommandos Brandenburg, betonte die Bedeutung, Sicherheitspolitik aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
Die Vereinbarung soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern, komplexe Themen selbstständig zu bewerten. Sie formalisiert eine seit Langem bestehende Praxis der Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Militär. Die BSW-Fraktion im Landtag hat die Kooperation jedoch scharf kritisiert und als „institutionalisierte Kriegspropaganda“ in Klassenzimmern bezeichnet. Die BSW fordert die sofortige Aussetzung der Vereinbarung.
Die Schulen behalten die volle Entscheidungshoheit darüber, ob sie Jugendoffiziere als Referentinnen und Referenten einladen. Der Rahmen bleibt bestehen, sofern keine weiteren Schritte vonseiten der Behörden erfolgen.






