Beamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Hilma PergandeBeamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Änderungen an geplanter Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat umfassende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesangestellte gefordert. Zwar begrüßt der Verband Teile des Entwurfes, kritisiert jedoch zentrale Elemente – darunter Lücken bei der Gehaltsstruktur und die Annahme eines Partnereinkommens – als verfassungswidrig und ungerecht.
Die von Innenminister Alexander Dobrindt vorangetriebene Reform zielt zwar auf höhere Einstiegsgehälter ab, stößt aber wegen ungleicher Behandlung zwischen den Besoldungsgruppen auf Widerstand.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen bei der Beamtenbesoldung vor. Eine zentrale Neuerung ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“. Stattdessen geht der Entwurf von einem fiktiven Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich bei der Gehaltsberechnung aus. Der DBB lehnt diesen Ansatz entschieden ab: Ein Beamter könne das Einkommen des Partners nicht beeinflussen, zudem sei die Annahme rechtlich unzulässig.
Für Beamte der höheren Besoldungsgruppe B fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Beschäftigte der unteren A-Gruppen. Besonders problematisch sei laut DBB eine Differenz von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Nach Analyse des Verbandes verstößt diese Abweichung gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die eine faire Gehaltsentwicklung entsprechend der Laufbahn vorschreibt.
Ein Punkt der Reform findet jedoch breite Zustimmung: Neueinstellungen sollen künftig in die zweite Gehaltsstufe einsteigen, was de facto höhere Anfangsgehälter bedeutet. Dennoch besteht der DBB auf eine grundlegende Überprüfung der gesamten B-Besoldung, um sie mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Das Innenministerium hat sich bisher nicht zu den Bedenken des Verbandes geäußert.
Die Kritik des DBB stützt sich auf zwei verfassungsrechtliche Prinzipien: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die individuelle Leistung knüpft, und die Differenzierungsregel, die eine logische Gehaltsabstufung zwischen den Besoldungsgruppen sicherstellen soll. Ohne Anpassungen drohe die Reform rechtlich angreifbar zu sein, warnt der Verband.
Die geplante Besoldungsreform steht vor erheblichem Widerstand seitens der Beamtenvertreter. Bleibt der Entwurf unverändert, könnten die Gehaltslücken in der B-Besoldung bestehen bleiben und die umstrittene Partnereinkommensannahme beibehalten werden. Die Forderung des DBB nach Nachbesserungen macht weitere Verhandlungen wahrscheinlich, bevor das Gesetz vorankommt.






