Bank muss 220.000 Euro ersetzen – verlorene Girokarte führt zu historischem Urteil
Carmine WeißBank muss 220.000 Euro ersetzen – verlorene Girokarte führt zu historischem Urteil
Ein deutsches Gericht hat zugunsten eines Kunden entschieden, dessen Girokarte auf dem Postweg verloren ging und für unbefugte Abbuchungen genutzt wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass die Bank den vollen Schaden ersetzen muss. Im vorliegenden Fall wurden dem Mann fast 220.000 Euro von seinem Konto abgebucht, noch bevor er die Karte überhaupt erhalten hatte.
Der Kläger hatte im späten Juni 2019 ein Girokonto bei der Sparkasse eröffnet und fast 300.000 Euro darauf überwiesen. Die Bank schickte die Debitkarte an seine Frankfurter Adresse, doch sie kam nie an. Während er sich im Ausland aufhielt, hoben zwei unbekannte Personen zwischen dem 30. Juni und dem 27. August 2019 in 210 Transaktionen insgesamt fast 220.000 Euro von seinem Konto ab.
Erst nach seiner Rückkehr bemerkte der Kunde den Vorfall und ließ das Konto umgehend sperren. Die Sparkasse erstattete zwar einen Teil des gestohlenen Betrags, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu übernehmen. Ein Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf.
Die Richter entschieden, dass der Kläger nicht für den Schutz einer Karte verantwortlich gemacht werden könne, die er nie erhalten habe. Zudem stellten sie fest, dass die gesetzlichen Haftungsregeln den Fall bereits abdeckten und der Kunde keine grobe Fahrlässigkeit begangen habe. Das Gericht verurteilte die Sparkasse dazu, den vollen abgebuchten Betrag zu erstatten. Die Bank kann den Fall noch vor den Bundesgerichtshof bringen, um in letzter Instanz Berufung einzulegen.
Das Urteil macht deutlich: Geht eine Karte auf dem Versandweg verloren und wird sie vor Erhalt durch den Kunden missbräuchlich genutzt, trägt die Bank das Risiko.
